
Folgende Szenarien sind denkbar:
Als Entlohnung schwebt uns der Ersatz der Fahrtkosten (0,30 € pro gefahrenen Kilometer) und ein Obolus (z.B. Mittagessen) in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns vor. Evtl. können Sie auch Kollegen der Nachbarschule ansprechen.